Abrechnung
Behandlungskosten
Erst- und Folgebehandlung: 93 EUR
Behandlungsdauer
Erstbehandlung: ca. 60 min
Folgebehandlung: 45 – 50 min
Absage für vereinbarte Termine
Die Praxis wird im sogenannten Bestellsystem geführt. Dadurch entstehen Ihnen kaum Wartezeiten und ich kann Sie in der für Sie reservierten Zeit in Ruhe behandeln. Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte sofort, spätestens 48 Stunden vor Behandlungsbeginn, ab.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen in voller Höhe privat in Rechnung stellen.
Gesetzlich Versicherte
Sofern Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen bezuschusst, erfolgt die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung wie bei einem Privatpatienten: die Rechnung bezahlen Sie zunächst selbst bei mir und reichen sie anschließend zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe und die Bedingungen für eine Bezuschussung.
Falls Sie eine Ergänzungsversicherung über Naturheilverfahren abgeschlossen haben, erfolgt die Rechnung gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), sofern im Vertrag Heilpraktikerleistungen vereinbart sind. Ein ärztliches Rezept ist dann nicht erforderlich.
Privat Versicherte
Die Erstattung der osteophatischen Behandlung hängt vom vereinbarten Versicherungsumfang ab. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH / ohne ärztliches Rezept) oder auch über ein ärztliches Rezept. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn über die Erstattungsmöglichkeit osteopathischer Behandlungen.
Selbstzahler
Es ist eine sinnvolle Überlegung, in Ihre Lebensqualität selbst zu investieren, wenn der für Sie infrage kommenden Kostenträger Ihre osteopathische Behandlung nicht übernimmt. Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig.